Wer sein Testament aufsetzt, hat die Möglichkeit, auch soziale Organisationen darin zu bedenken. Die Arbeit der Lebenshilfe Berlin wird seit vielen Jahren durch Nachlässe und Schenkungen mitfinanziert.
Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Nachlass eine menschlichere Zukunft gestalten. Wir freuen uns sehr, dass auch Sie sich für diese Form der Unterstützung interessieren.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, geistig behinderten Menschen mit Ihrem Testament zu helfen. Wir beraten Sie gern – persönlich und natürlich absolut vertraulich. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu ausgewiesenen Fachleuten im Erbrecht her.
Für den Fall, dass Sie sich zunächst ein Bild über die Möglichkeiten der testamentarischen Berücksichtung der Lebenshilfe machen möchten – schauen Sie in unseren Ratgeber
> "Füreinander da sein - In die Zukunft wirken", den Sie hier herunterladen können.
Zum 1. Januar 2009 ist das neue Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Hier haben wir die wichtigsten Neuregelungen für Sie zusammengefasst:
> Neuregelungen seit 1.1.2009
Lebenshilfe e.V.
Spendenkonto 22 63 98 101
Postbank Berlin
BLZ 10010010
Ansprechparter
Stiftung Lebenshilfe Berlin
Heinrich-Heine-Str. 15 (Annenhöfe)
10179 Berlin
Günter Jahn
Fon 030. 82 99 98-180
Fax 030. 82 99 98-208
stiftung@lebenshilfe-berlin.de
Downloads:
Erbschaftsteuerreformgesetz
> Neuregelungen seit 1.1.2009
> "Füreinander da sein - In die Zukunft wirken"