Einzelfallhilfe & Einzelbetreuung

Die Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII)

Kinder und Jugendliche, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, benötigen oft eine individuelle Förderung und Betreuung. Unser ambulantes sozialpädagogisches Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit:

  • geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung oder
  • einer schweren Erkrankung.

Gleichermaßen helfen wir bei der Entwicklung vorhandener Potenziale und unterstützen bei:

  • Verhaltensauffälligkeiten 
  • Lernbehinderung
  • Wahrnehmungsstörungen oder
  • Sinnesbehinderungen.

Sinnesbehinderungen

Hierbei gilt unser Angebot besonders für Kinder und Jugendlichen mit einer Hörbehinderung oder einer verzögerten Sprachentwicklungsstörung. Wir fördern das Sprachvermögen, unterstützen kommunikative Fähigkeiten und helfen so Kindern, die

  • gehörlos oder schwerhörig sind,
  • ein Cochlea-Implantat tragen,
  • aufgrund einer anderen Behinderung die Lautsprache nur schwer erlernen können und daher eine gebärdensprachliche Förderung brauchen.

Unsere MitarbeiterInnen verfügen über umfangreiche pädagogische Erfahrungen und Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG).

Nähere Informationen finden Sie hier: > Flyer Hörbehinderung (PDF)

Ziele der Einzelfallhilfe:

  • (heil-)pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung,
  • Unterstützung auf dem Weg, eine angemessene Schulbildung zu erlangen,
  • Förderung der Selbständigkeit,
  • die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Arbeit erfolgt aufsuchend vor Ort in den Familien, wobei das soziale Umfeld miteinbezogen wird.

Die Einzelbetreuung (§§ 30, 35 und 35a SGB VIII)

Dieses Hilfeangebot ist an Schulkinder, Jugendliche und junge Volljährige mit individuellen oder familiären Problemen gerichtet. Dabei kann es sich um ein Kind mit Behinderung handeln, ein Geschwisterkind oder ein Kind in einer Familie mit einem Elternteil mit Behinderung.
Die pädagogische Einzelbetreuung gibt auch dort Unterstützung, wo Kinder und Jugendliche davon betroffen oder bedroht sind, ohne familiären Halt zu leben.

Der Jugendliche, das Kind steht hierbei im Fokus der Aufmerksamkeit, begleitende Elternarbeit gehört zum Aufgabenfeld.

Ziel ist die Unterstützung bei:

  • Alltagsproblemen,
  • der Überwindung von Krisen und Konfliktsituationen,
  • der Wiederherstellung/Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit und
  • der Freizeitgestaltung.

Lebenshilfe Beratung und ambulante Betreuung gGmbH
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Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 9 - 15 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr

Verkehrsanbindung:
S4, S45, S46
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U4 / Innsbrucker Platz



Download:

> Flyer Hörbehinderung (PDF)

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