
Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.
Unsere Unterstützung setzt direkt im Lebensumfeld der Familie an. Ziel ist, die vorhandenen Ressourcen der Familie und ihres Umfeldes zu aktivieren und zu stärken, um vorhandene familiäre und persönliche Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsschritte zu entwickeln. Dabei geht es insbesondere um das Wohl der Kinder und die Sicherung ihrer altersangemessenen Entwicklung und Förderung. Bei Bedarf wird auch kompensatorische Familienhilfe geleistet.
Orientiert am Hilfebedarf, werden mit jeder Familie Hilfeplanung und konkrete Umsetzungsschritte vereinbart. Die individuellen Unterstützungsangebote umfassen Beratung, Anleitung und Begleitung vor allem in den Bereichen:
Wenn schon während der Schwangerschaft Hilfebedarf besteht, kann die Unterstützung bereits vor der Geburt beginnen. Bei Fragen des Kinderschutzes arbeiten wir eng mit den Fachkräften des Jugendamtes im Rahmen des dazugehörigen Verfahrens zusammen, um notwendige Hilfen sicher zu stellen und gegebenenfalls Entscheidungen zum Wohl der Kinder zu unterstützen.
In der Regel werden die Familien von zwei Mitarbeiter/ innen begleitet. In den Teams arbeiten fest angestellte Sozialpädagog/innen, Sozialarbeiter/innen, Diplom-Pädagog/innen und Diplom-Psycholog/innen. Durch regelmäßigen fachlichen Austausch, Supervision und spezifische Fortbildungen gewährleisten wir die Qualität unserer Angebote.
Die ambulante Hilfe der Begleiteten Elternschaft hat eine aufsuchende Struktur. Die Unterstützung erfolgt überwiegend in den Lebensräumen der Familie. Daneben bieten die bezirklichen Treffpunkte weiterführende Angebote außerhalb des häuslichen Rahmens. Ziel dieser Aktivitäten sind Erhalt und Ausbau sozialer Netzwerke für die Familien und ihre Kinder.
Die Unterstützung durch die Begleitete Elternschaft ist sowohl auf das Wohl des Kindes als auch auf die Situation der Eltern ausgerichtet. Aus diesem Grund hat sich eine Mischfinanzierung als sinnvoll und notwendig erwiesen. Rechtliche Grundlage für Leistungen der Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, ist das SGB VIII, §§ 27, 31ff. Rechtliche Grundlage für Leistungen der Eingliederungshilfe ist das SGB XII §§ 53, 54.
Hilfebedarf und Hilfeplanung für die Familien werden mit den Fachkräften von Jugendämtern und Fallmanagement bzw. Sozialpsychiatrischem Dienst beraten und die Ausgestaltung der Unterstützung gemeinsam vereinbart.
Lebenshilfe Berlin
Begleitete Elternschaft
Heinrich-Heine-Straße 15
10179 Berlin
Annegret Simon-Sack, Leitung
Fon 030. 82 99 98 -172
Fax 030. 82 99 98 -211
Treffpunktadressen:
Begleitete Elternschaft
Marzahn
Allee der Kosmonauten 151 E
12685 Berlin
Fon 030. 93 30 226
Begleitete Elternschaft
Mitte
Begleitete Elternschaft
Spandau
Tegeler Straße 22
13353 Berlin
Fon 030. 453 40 76
Fon 030. 344 58 21
Begleitete Elternschaft
Neukölln
Bömische Straße 31
12055 Berlin
Fon 030. 606 48 35