Berlin ist eine vielfältige, lebendige Stadt – aber noch keine inklusive. Zu viele Barrieren und das Festhalten an Sonderstrukturen schließen Menschen mit Behinderungen aus dem gesellschaftlichen Leben aus, während sie in politischen Debatten zunehmend als Kostenfaktor gesehen werden. Gleichberechtigte Teilhabe ist in Berlin noch immer keine selbstverständliche Realität.
Der Lebenshilfe Berlin e.V. setzt sich seit Jahrzehnten für Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Mit diesem Forderungspapier richten wir uns an alle demokratischen Parteien und Kandidat:innen der Abgeordnetenhauswahl 2026 – für eine Politik, die bestehende Rechte zielstrebig umsetzt, Barrieren und Sonderstrukturen abbaut und Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder der Berliner Stadtgesellschaft begreift.
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Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. In Berlin wird dieses Recht nicht vollständig und nicht überall gleich umgesetzt.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass jeder Mensch mit Behinderungen, der Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, diese auch bekommt – verlässlich und einheitlich in jedem Berliner Bezirk. Auch für Menschen mit komplexen Behinderungen sind Teilhabeansprüche uneingeschränkt anzuerkennen.
Das Bundesteilhabegesetz darf nicht nur auf dem Papier gelten, sondern muss in Berlin endlich vollständig umgesetzt werden. Mehr als fünf Jahre nach den letzten grundlegenden Reformen durch das Bundesteilhabegesetz wird das Gesetz noch immer nicht einheitlich und vollständig umgesetzt. Das muss sich ändern.
Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf oder komplexen Behinderungen dürfen nicht aus der Eingliederungshilfe ausgeschlossen oder in die Pflege abgedrängt werden. Teilhabe darf für keinen Menschen mit Behinderungen in Frage gestellt werden.
Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren müssen auf Augenhöhe stattfinden: in einfacher und verständlicher Sprache, unterstützter Kommunikation, mit ausreichend Zeit und unter verbindlicher Einbeziehung rechtlicher Betreuung sowie benannter Vertrauenspersonen. Jeder Mensch muss selbst entscheiden können, wie und wo er leben und unterstützt werden möchte.
Dem Fachkräftemangel muss entschlossen entgegengewirkt werden – durch konkrete Maßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Anerkennung von Fachkräften. Dabei sollte die Vielfalt Berlins gezielt mitgedacht werden: Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz und Sensibilität für unterschiedliche Lebensrealitäten, etwa von LGBTQ+ Menschen, sind wertvolle Ressourcen.
Die Finanzierung von Teilhabeleistungen muss langfristig gesichert, verlässlich und planbar sein. Berlin muss sich auf Bundesebene klar gegen Kürzungen einsetzen – Rückschritte bei sozialen Rechten verstoßen gegen das völkerrechtliche Rückschrittsgebot (Art. 2 Abs. 1 UN-Sozialpakt i.V.m. General Comment No. 3) und sind nicht hinnehmbar.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass Menschen mit Behinderungen echte Chancen auf dem Berliner Arbeitsmarkt erhalten – durch den zielgerichteten Ausbau inklusiver Beschäftigung, die Weiterentwicklung der Werkstätten und den gezielten Einsatz von Instrumenten wie dem Budget für Ausbildung und dem Budget für Arbeit. Zusätzlich können Strukturen, wie das FSJ inklusiv, nachteilig einen inklusiven Arbeitsmarkt fördern.
Berlin braucht einen inklusiven Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen muss echte Teilhabe im Bereich Arbeit ermöglicht werden. Der Berliner Arbeitsmarkt muss durchgehend inklusiv ausgebaut werden. Werkstätten für behinderte Menschen sind derzeit für viele Menschen die einzige Möglichkeit zur Teilhabe an Arbeit – sie sollten konsequent weiterentwickelt werden und regelhafter Menschen den Übergang auf den inklusiven Arbeitsmarkt ermöglichen. Das Land Berlin muss unabhängig von bundesgesetzlichen Regelungen eigene Maßnahmen dazu ergreifen. Bei diesem Prozess sind Werkstattbeschäftigten als Selbstvertreter:innen, Frauenbeauftragte und Werkstatträte einzubeziehen.
Außenarbeitsplätze von Werkstätten bieten Chancen, setzen aber voraus, dass Begleitung und Betreuung in dem Umfang zur Verfügung stehen, den Menschen individuell brauchen. Inklusive Anlernprozesse und kontinuierliche Unterstützung – für Beschäftigte und Arbeitgebende gleichermaßen – müssen strukturell verankert sein. Bestehende Außenarbeitsplätze müssen regelmäßig daraufhin geprüft werden, ob eine Überführung in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
Instrumente wie das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung sind wichtige Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt, aber noch zu wenig bekannt und genutzt. Teilhabefachdienste und Beratungsstellen müssen hierfür gut aufgestellt sein, proaktiv informieren und beraten. Auch Werkstätten tragen Verantwortung dafür, ihre Beschäftigten über diese Möglichkeiten zu informieren und beraten.
Das Freiwillige Soziale Jahr inklusiv (FSJ inklusiv) sollte ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Es schafft einen Mehrwert für die Gesellschaft und stärkt nachhaltig den inklusiven Arbeitsmarkt.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände bei allen politischen Entscheidungen von Anfang an verbindlich einbezogen werden – in barrierefreien Verfahren, mit den notwendigen Assistenzleistungen und auf Augenhöhe. Ihre Mitwirkung in politischen Gremien und Organen muss gefördert werden. Das Lobbyregister ist zu erweitern und barrierefrei zu gestalten.
Menschen mit Behinderungen müssen bei allen sie betreffenden Entscheidungen von Anfang an verbindlich einbezogen werden – ob bei individuellen Antragsverfahren, Gesetzesvorhaben oder Änderungen der Verwaltungspraxis. Beteiligung muss gelebte Praxis werden: durch barrierefreie Kommunikation, Einfache und Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, angepasste Strukturen und zeitliche Abläufe sowie die Bereitstellung notwendiger Assistenz und Hilfsmittel.
Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in politischen Gremien, in Bezirksverordnetenversammlungen oder im Abgeordnetenhaus muss gefördert werden. Dazu braucht es verständliche Aufbereitung politischer Inhalte in Einfacher Sprache, z.B. von Protokollen und Anträgen, sowie die Finanzierung notwendiger Assistenzleistungen, die eine gleichberechtigte Teilnahme erst ermöglichen.
Gesetzlich vorgesehene Gremien wie Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen (§ 19 LGBG), Teilhabebeiräte und Behindertenbeiräte müssen verbindlich in alle relevanten Entscheidungsprozesse einbezogen werden – mit fairer Anerkennung ehrenamtlichen Engagements etwa durch einheitliche Aufwandsentschädigungen. Darüber hinaus müssen Interessenverbände als Teil der Zivilgesellschaft verbindlich einbezogen werden.
Das Berliner Lobbyregister muss barrierefrei, verständlich und auf Rechtsverordnungen ausgeweitet werden. Die Empfehlungen der Evaluation (AGH Drs. 19/2883) bilden dabei eine gute Grundlage und sind aufzugreifen.
Kein Kind und keine Familie in Berlin darf ausgeschlossen oder unzureichend unterstützt werden. Familien, in denen Kinder mit Behinderungen aufwachsen, leisten täglich einen enormen Anteil an zusätzlicher Care-Arbeit und einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft. Gleichzeitig werden sie häufig nur unzureichend unterstützt, sind sozial isoliert und einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben ein Recht auf Bildung, Förderung und Teilhabe. Ziel muss es sein, Familien zu entlasten und Chancen aller Kinder zu sichern.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass kein Kind in Berlin darf ohne Beschulung bleiben – mit sofortiger Unterstützung für betroffene Kinder und Familien, dem entschlossenen Ausbau inklusiver Regelschulen und der verbindlichen Umsetzung angemessener Vorkehrungen im Einzelfall. Die Bildungsfähigkeit aller Kinder ist anzuerkennen. Für Kinder mit komplexen Behinderungen müssen mehr Angebote in inklusiven Kindertagesstätten geschaffen werden.
Berlin hat den Anspruch und die Verpflichtung, allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Trotzdem erhalten viele Kinder mit Behinderungen keinen geeigneten Schulplatz, werden nicht oder verkürzt beschult oder gegen den Willen der Eltern auf Förderschulen verwiesen, obwohl das Elternwahlrecht eine inklusive und wohnortnahe Beschulung gewährleisten sollte. Berlin braucht eine Schulpolitik, die allen Kindern eine gute inklusive Beschulung ermöglicht.
Derzeitig nicht- und verkürzt beschulte Kinder und Jugendliche brauchen sofortige und verlässliche Unterstützung – für sie und ihre Familien. Kurzfristig sind angemessene Vorkehrungen (§ 5 LGBG) umfänglich und in allen Einzelfällen zu prüfen und umzusetzen sowie Ersatzangebote zur Überbrückung zu schaffen. Mittel- und langfristig muss das Schulsystem so verändert werden, dass kein Kind mehr ausgeschlossen wird. Beides muss parallel und mit gleicher Konsequenz angegangen werden.
Der Bau neuer Förderzentren oder der Ausbau sonderpädagogischer Kleinklassen darf nicht die einzige Antwort sein. Stattdessen muss der Ausbau inklusiver Lösungen an Regelschulen stringent vorangebracht werden – durch bauliche, personelle und pädagogische Maßnahmen sowie den gezielten Einsatz von Fachkräften wie Sonderpädagog:innen.
Inklusive Schulen müssen so ausgestattet sein, dass sie Kinder mit den unterschiedlichsten Bedarfen tatsächlich gut begleiten können – mit verlässlicher Unterstützung, der Anerkennung der Bildungsfähigkeit aller Menschen und angemessenen Vorkehrungen für individuelle Bedarfe.
Inklusion beginnt in der vorschulischen Bildung: Inklusive Kindertagesstätten müssen so ausgestattet sein, dass auch Kinder mit komplexen Behinderungen aufgenommen und gut begleitet werden können und echte Inklusion ermöglicht wird.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen nach § 35a SGB VIII in Berlin zuverlässig und zügig erfüllt wird – und Familien über diesen Anspruch informiert werden. Auf Bundesebene muss sich das Land Berlin für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe einsetzen, die individuelle Unterstützung vor Pooling-Lösungen gewährleistet.
Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen haben nach § 35a SGB VIII einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe. In der Berliner Praxis wird dieser Anspruch jedoch häufig nicht oder zu spät anerkannt und erfüllt. Er muss verlässlich und zügig umgesetzt werden – Teilhabebedarfe dürfen nicht durch Erziehungshilfe ersetzt werden. Familien müssen über diesen Anspruch informiert werden.
Berlin muss sich auf Bundesebene für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe einsetzen, die individuelle Unterstützung ermöglicht und sicherstellt. Pooling-Lösungen dürfen nicht zum Standard werden, wenn sie individuelle Bedarfe nicht ausreichend abdecken.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass die Familienpflege für Erwachsene mit Behinderungen gefördert und bekannter gemacht wird – mit angepassten Schulungen, fairen Aufwandspauschalen und gleichem Zugang für alle Anspruchsberechtigten.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen können nach § 80 SGB IX in Familien leben und betreut werden – besonders personenzentriert und sozialräumlich. Dieses wertvolle Angebot ist in Berlin jedoch zu wenig bekannt und wird zu selten genutzt. Das Land Berlin muss die Familienpflege fördern und bei potenziellen Pflegefamilien, Leistungsberechtigten und Fachkräften bekannter machen. Schulungen und Haftpflichtversicherung sind auf die besonderen Bedarfe von Pflegefamilien für Erwachsene abzustimmen.
Die aktuelle Staffelung der Aufwandspauschalen nach dem Alter der Leistungsberechtigten ist diskriminierend und verstößt gegen das Bundesteilhabegesetz. Pauschalen sind anzupassen, Kürzungen zu streichen und der Zugang für alle Anspruchsberechtigten gleich auszugestalten.
Wohnen, Gesundheit und Schutz müssen sicher, inklusiv und selbstbestimmt ausgestaltet sein. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben – und darauf zu vertrauen, dass sie in Notlagen geschützt sind. In Berlin bestehen erhebliche Lücken bei der Mitbestimmung und dem Gewaltschutz in gemeinschaftlichen Wohnformen, bei der Zugänglichkeit des Gesundheitssystems sowie beim Katastrophenschutz.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass Menschen in gemeinschaftlichen Wohnformen echte Mitsprache erhalten und wirksam vor Gewalt geschützt werden – durch die gesetzliche Verankerung von Frauenbeauftragten, verbindliche Gewaltschutzkonzepte, barrierefreie Beschwerdesysteme und eine gut ausgestattete Heimaufsicht. Um Übergange aus Einrichtungen zu erleichtern, müssen diese unterstützt werden. Für Menschen mit komplexen Behinderungen müssen mehr Wohnmöglichkeiten geschaffen werden.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben. Das Berliner Wohnteilhabegesetz muss systematisch weiterentwickelt werden. Bewohnende müssen echte Beteiligungsmöglichkeiten und barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten haben. Frauenbeauftragte müssen gesetzlich verankert werden – sie sind ein wichtiges Instrument, um Gewaltschutz zu stärken und den besonderen Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden. Gewaltschutzkonzepte müssen verbindlich umgesetzt und ihre Einhaltung regelmäßig kontrolliert werden. Die Heimaufsicht muss personell und fachlich ausreichend ausgestattet sein.
Berlin braucht mehr Wohnplätze für Menschen mit komplexen Behinderungen. Der Ausbau muss vorangetrieben werden und freie Plätze systematisch erfasst werden.
Menschen, die eine Einrichtung verlassen möchten, müssen dabei aktiv unterstützt werden – durch den Ausbau barrierefreien Wohnraums und passende Unterstützungsangebote für ein selbstbestimmtes Leben.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass Berlin die Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen aus der Gesundheitsversorgung gezielt abbaut – mit einem verbindlichen Landesaktionsplan, konkreten Zeitvorgaben und eigener Verantwortungsübernahme des Landes Berlin, insbesondere bei der Barrierefreiheit.
Menschen mit Behinderungen sind noch immer von Teilen der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen – durch bauliche Barrieren, fehlende barrierefreie Kommunikation und unzureichend sensibilisiertes medizinisches Personal. Berlin braucht einen Landesaktionsplan für ein inklusives Gesundheitssystem mit konkreten Zielen und verbindlichen Zeitvorgaben – unter Beteiligung von Menschen mit geistigen Behinderungen und ihren Interessenverbänden. Grundlage kann der Bundesaktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen von 2024 sein.
Medizinische Einrichtungen müssen verpflichtet werden, bauliche und kommunikative Barrieren abzubauen. Das Land Berlin muss dabei selbst Verantwortung übernehmen und darf diese nicht allein an die Selbstverwaltung der Ärzteschaft delegieren. Angaben von Arztpraxen zur Barrierefreiheit müssen anhand konkreter Kriterien erfolgen und kontrolliert werden.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der Berliner Katastrophenplanung systematisch und von Beginn an berücksichtigt werden – in Planung, Übungen und konkreten Maßnahmen, unter Beteiligung von ihnen und ihrer Interessenverbände. Krisenkommunikation muss barrierefrei und über verschiedene Wege erfolgen. Mit Einrichtungen der Behindertenhilfe sind Notfallkonzepte zu erarbeiten.
Die Berliner Katastrophenplanung muss die Bedarfe aller Menschen mit Behinderungen planmäßig und von Beginn an berücksichtigen. Erfahrungen mit großflächigen Stromausfällen haben deutliche Lücken offengelegt – besonders für Menschen mit Behinderungen. Der Katastrophenschutz muss diese Bedarfe systematisch in Planung, Übungen und konkreten Maßnahmen verankern. Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen sind dabei von Anfang an zu beteiligen.
Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen in die Notfallplanung einbezogen werden und eigene, geprüfte Notfallkonzepte vorhalten.
Menschen mit Behinderungen, die zu Hause leben, müssen im Krisenfall erreicht und unterstützt werden – durch freiwillige Unterstützungsnetzwerke und Meldemöglichkeiten, barrierefreie Informationen in Leichter Sprache sowie Informationswege über verschiedene Kanäle wie Medien, Apps oder persönliche Ansprache vor Ort.
Mobilität, Kommunikation und Digitalisierung müssen für alle zugänglich und verständlich sein. Barrierefreiheit ist gesetzliche Verpflichtung und Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Berlin muss hier deutlich ambitionierter werden – beim Nahverkehr, bei Behörden, beim Zugang zu Recht, im Alltag und bei der Digitalisierung.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass Barrierefreiheit in Berlin umfassend verstanden und als Querschnittsaufgabe in allen Lebensbereichen verankert wird – bei der Mobilität, Bauprojekten, Beschaffungen und digitalen Angeboten, unter ausdrücklicher Berücksichtigung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen.
Barrierefreiheit wird oft auf Rollstuhlrampen und Aufzüge reduziert – und dabei werden Menschen mit geistigen Behinderungen häufig nicht mitgedacht. Tatsächlich umfasst sie weit mehr: gute Orientierung im öffentlichen Raum, verständliche Sprache, zugängliche digitale Angebote und die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen – unabhängig von der Art einer Behinderung. Berlin braucht ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit, das alle Lebensbereiche einschließt und auf den Prinzipien des inklusiven Designs aufbaut.
Barrierefreiheit muss als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Berliner Verwaltung und Politik verankert werden – nicht als Nachtrag, sondern von Anfang an mitgedacht. Bei allen öffentlichen Bauvorhaben, Beschaffungen und digitalen Angeboten muss Barrierefreiheit verbindlich vorausgesetzt und geprüft werden. Dies gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der durchgängig barrierefrei im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes ausgebaut werden und den Bedarfen aller Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung gerecht werden muss. Gleiches gilt für die Barrierefreie Alternative Beförderung (VBB BAV). Menschen mit geistigen Behinderungen sind dabei zu beteiligen.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass behördliche Schreiben, Bescheide und Formulare für alle Menschen verständlich sind – durch den verbindlichen Einsatz von Leichter und Einfacher Sprache in allen Verwaltungsverfahren. Öffentliche Informationen müssen ebenfalls barrierefrei für alle zugänglich und nutzbar sein.
Behördliche Schreiben, Bescheide und Formulare sind für viele Menschen schwer oder gar nicht verständlich. Für Menschen mit geistigen Behinderungen sind sie oft vollständig unzugänglich – und fehlende Barrierefreiheit zieht in der Folge einen erhöhten Assistenzbedarf oder Rechtliche Betreuungen nach sich. Leichte Sprache ermöglicht Menschen, wichtige Informationen selbstständig zu verstehen und ihre Interessen eigenständig wahrzunehmen.
Behörden und öffentliche Stellen müssen verbindlich auf den Anspruch auf Einfache und Leichte Sprache zur Erläuterung behördlicher Schreiben und Bescheide hinweisen. Informationen, Formulare und Ausfüllhinweise müssen auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
Die Lebenshilfe Berlin fordert,
dass die Digitalisierung der Berliner Verwaltung von Anfang an inklusiv gestaltet wird – mit barrierefreien Angeboten, Leichter Sprache für alle Inhalte, Vorlesefunktionen, der verbindlichen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und der dauerhaften Sicherung analoger Zugangswege.
Digitalisierung bietet große Chancen – wenn sie von Anfang an inklusiv gestaltet wird. Alle digitalen Angebote der Berliner Verwaltung müssen barrierefrei sein und die Bedarfe von Menschen mit geistigen Behinderungen berücksichtigen: einfach verständliche Bedienung, Vorlesefunktionen sowie sämtliche Inhalte in Leichter Sprache.
Menschen mit Behinderungen müssen bei der Entwicklung neuer digitaler Angebote von Anfang an einbezogen werden. Eine Überprüfung fast fertiger Produkte bietet häufig keine Möglichkeit mehr, grundlegende Veränderungen herbeizuführen.
Berlin muss die Forderungen der Hamburger Erklärung der Behindertenbeauftragten der Länder von 2025 aufgreifen und eine verbindliche, barrierefreie Digitalisierungsstrategie umsetzen – bei der ein analoger Zugang zu allen Angeboten selbstverständlich bleibt.