Mit einem offenen Brief an die Senatsverwaltung für Gesundheit fordern neun Berliner Organisationen, endlich zwei Kontaktpersonen pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher zu impfen.
Im Land Berlin lebt eine große Anzahl chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher. Bei vielen besteht ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Diese Kinder gehören zur Hochrisikogruppe, können aber selber nicht geimpft werden. Die Covid-19-Vakzine sind für Minderjährige unter 16 Jahren nicht zugelassen. Der einzige Weg diese Kinder zu schützen, besteht in einer Umgebungsimpfung. Also ihre unmittelbaren Kontaktpersonen, in der Regel die Eltern, zu impfen.
Aufgrund dieser Gefahrenlage vermeiden viele betroffene Familien seit einem Jahr sämtliche Sozialkontakte. Nur so können sie verhindern, dass sie das Virus in den Haushalt tragen und damit das Leben ihres erkrankten Kindes gefährden. Vielfach arbeiten die Eltern seit Monaten konsequent im Home-Office oder haben die Erwerbstätigkeit ganz aufgegeben. Die Familien isolieren sich auf die
notwendigsten Kontakte innerhalb der Wohnung und vermeiden seit einem Jahr sogar notwendige Arztbesuche. Häufig gilt dies auch für die Geschwisterkinder.
Durch diese notwendige Selbstisolation ist die Belastung der ohnehin schon durch die Erkrankung des Kindesstark belasteten Familien im Laufe
des letzten Jahres ins Unerträgliche gestiegen. Sie müssen dringend entlastet werden!
Laut § 3 Abs. 3a) der Corona-ImpfV vom 10.3.2021 haben bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen mit Behinderungen und bestimmten chronischen Erkrankungen mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung, wenn die Personen pflegebedürftig sind und nicht in einer Einrichtung leben. Welche
Kontaktpersonen geimpft werden sollen, kann von der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden. Zu den engen Kontaktpersonen zählen auch Personen, die regelmäßig als Betreuungsperson im Haushalt von Pflegebedürftigen leben.
Für Kinder sind in der Regel die Eltern als Sorgeberechtigte diese engen Kontaktpersonen. Sie übernehmen alleine gleichzeitig die medizinische und pflegerische Versorgung der Kinder in den allermeisten Fällen in der Häuslichkeit - meist aus Mangel ohne die Unterstützung durch einen Pflegedienst. Fallen diese Angehörigen aufgrund einer Covid19-Erkrankung aus, bricht die Versorgung der Kinder weg, es entsteht eine akute Notsituation. Aufgrund der Unterversorgung in stationären und ambulanten Versorgungstrukturen (Kinderintensivpflege, Kurzzeitpflege, Kinder- und Jugendhospize) in Berlin kann
niemand die Eltern ersetzen. Sie müssen daher prioritär geimpft werden, so wie in der Corona-ImpfV vorgesehen!
Tatsächlich sind im Land Berlin die kranken Kinder, ihre Familien und deren Versorgungssysteme seit Beginn der Corona-Pandemie vergessen worden. So auch jetzt wieder bei der Impfstrategie und Impfreihenfolge. Seit dem 22. Februar lädt das Land Berlin Personen aus der Gruppe 2 der CoronaImpfV zum Impfen ein. Kurzfristig wurde mittlerweile eine Strategie in einer Pressemitteilung
angekündigt. Die Pflegedienste sollen die Anzahl der Impfberechtigten an die Senatsverwaltung für Gesundheit melden. Diese Strategie ist jedoch nicht ausreichend.
Der Kontakt der Pflegedienste besteht aus nur wenigen Beratungsgesprächen im Jahr. Gegenwärtig werden Familien von den Pflegediensten aufgrund unklarer Rechtslage und mangels Kenntnis abgewiesen. Die Strategie wurde nur in der Presse bekannt gegeben. So etwas Existentielles wie die Umsetzung der Impfpriorität muss aber als überprüfbare Rechtsnorm veröffentlicht werden, und dies transparent und für die Bürger leicht nachvollziehbar.
Bis heute hat die Senatsverwaltung für Gesundheit keine Möglichkeit erarbeitet, wie Eltern als enge Kontaktpersonen ihre Impfberechtigung selber nachweisen können, um eine Einladung zum Impfen zu erhalten. Die von der Senatsverwaltung für Gesundheit eingerichtete Impf-Clearingstelle für
besondere Härtefälle mit Diagnosen, die nicht in der Corona-ImpfV aufgelistet sind, weist die Anträge der Eltern ab. Die Begründung lautet, sie seien nicht für Angehörige zuständig. Parallel dazu wird in den Medien kommuniziert, dass nicht genug Menschen zum Impfen kämen, obwohl Impfstoffe auf Lager und die Impfzentren nicht ausgelastet sind. Deshalb werden nun andere Gruppen vorgezogen.
Während enge Kontaktpersonen von Schwangeren bereits eingeladen werden, ist das Verfahren für Familien mit Kindern aus der Prioritätsgruppe 2 weiterhin unklar.
Wir fordern daher vom Berliner Senat: