Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Neue Anforderungen aus dem BTHG
Das Bundesteilhabegesetz ordnet in vielen Bereichen die Eingliederungshilfe neu. Seit dem 1. Januar 2020 bestehen zum Teil gänzlich neue Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Eingliederungshilfeträgern.
Ziele
Die Fortbildung bereitet die Teilnehmenden darauf vor, diesen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Sie werden insbesondere in die Lage versetzt, die fachlichen Notwendigkeiten in wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu übersetzen.
Schwerpunkte
Methoden
Auch die fachlich-konzeptionelle Unterfütterung – etwa Personalanhaltswerte und die konzeptionelle Begründung des Personaleinsatzes – wird Bestandteil der Fortbildung sein.
Auf Wunsch der Teilnehmenden werden Fallbeispiele (gerne auch aus der Praxis der Teilnehmenden) herangezogen.
Zeitlicher Rahmen der Fortbildung