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Grafischer Text: damit jeder dazu gehört

Soziale Teilhabe – und Pflegeleistungen in besonderen Wohnformen und im ambulant betreuten Wohnen

Termin(e)

Dozent: Dr. Jörg Tänzer

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen in der Behindertenhilfe

Teilnehmerzahl: 18

Kosten: 370 €

Mit dem Inkrafttreten des 3. Pflegestärkungsgesetzes am 1.1.2017 und dem Inkraftsetzen des Bundesteilhabegesetzes (2020 Stufe 3) wurde eine Entwicklung in Gang gesetzt, die zu erheblichen Veränderungen der Wohnsituation vieler pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen führen wird. Zum Seminarzeitpunkt werden weitere bundes- und landesrechtliche Umsetzungsregelungen erlassen sein. Daraus ergibt sich, in welcher Intensität die Träger der Eingliederungshilfe in Berlin und die Pflegekassen von ihren neuen Steuerungsbefugnissen Gebrauch machen werden.

Fachkräfte können daraus Schlüsse ziehen, wie die Rechte der betroffenen Menschen mit Behinderungen geltend gemacht werden müssen und wie die Veränderungen der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen die Leistungsgewährung durch Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe beeinflussen.

Schwerpunkte

  • Die Auswirkungen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen
  • Worin unterscheiden sich Teilhabeleistungen von körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, wozu können Entlastungsleistungen eingesetzt werden?
  • Leistungen bei Pflegegraden 1 und 0
  • Ambulant betreutes Wohnen der Eingliederungshilfe und ambulante Pflegewohngruppen gem. § 38a SGB XI
  • Wie ist die Konkurrenz von Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen künftig geregelt? Was ändert sich?
  • Assistenzleistungen in häuslichen/ ambulanten Wohnformen und Mehrkostenvorbehalt ab 2020
  • Wohnen in Behindertenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen ab 2020
  • „Poolen“ von Assistenzleistungen
  • „Marburger Thesen“ der Lebenshilfe: Reicht das Wunsch- und Wahlrecht aus, um zu gewährleisten, dass pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen immer die bedarfsdeckenden Leistungen in den für sie passenden Wohnformen bekommen?
  • Das aktualisierte Gesamtplanverfahren und das neue Berliner Bedarfsermittlungsinstrument
  • Leistungserbringung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem Berliner Landesrahmenvertrag

Methoden

  • Vortrag, Diskussion/ Erfahrungsaustausch, Kleingruppenarbeit