Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Durch das Bundesteilhabegesetz kommt es ab dem 1.1.2020 auch in den besonderen Wohnformen zur Trennung der Fachleistung für die Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Damit sind insbesondere Mitarbeitende der besonderen Wohnformen mit Fragen der Klient_innen und der Angehörigen zur Grundsicherung und zum Verfahrensablauf konfrontiert.
Die Fortbildung bietet aber auch Mitarbeitenden, die in Wohngemeinschaften und im BEW tätig sind, sowie rechtlichen Betreuern mit Vorkenntnissen im Sozialrecht die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich der Grundsicherung und des allgemeinem sozialrechtlichen Verfahrens auf den neuesten Stand zu bringen.
Schwerpunkte