Lebenshilfe Bildung
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Hinweis:

Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.

Grafischer Text: damit jeder dazu gehört

Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung für Bewohner_innen besonderer Wohnformen sowie Rechtsschutzmöglichkeiten

Termin(e)

Dozent: Danah Adolph

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen in der Behindertenhilfe

Teilnehmerzahl: 18

Kosten: 230 €

Durch das Bundesteilhabegesetz kommt es ab dem 1.1.2020 auch in den besonderen Wohnformen zur Trennung der Fachleistung für die Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Damit sind insbesondere Mitarbeitende der besonderen Wohnformen mit Fragen der Klient_innen und der Angehörigen zur Grundsicherung und zum Verfahrensablauf konfrontiert.

Die Fortbildung bietet aber auch Mitarbeitenden, die in Wohngemeinschaften und im BEW tätig sind, sowie rechtlichen Betreuern mit Vorkenntnissen im Sozialrecht die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich der Grundsicherung und des allgemeinem sozialrechtlichen Verfahrens auf den neuesten Stand zu bringen.

Schwerpunkte

  • Kurze Einführung zur Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung
  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
  1. Abgrenzung zu den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  2. Grundsicherungsbedarf (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe etc.)
  3. Einzusetzendes Einkommen
  4. Einzusetzendes Vermögen
  5. Unterhaltspflicht der Eltern der Klienten
  • Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe ab dem 1.1.2020
  • Überblick über ein sozialrechtliches Verfahren bei Beantragung von Eingliederungshilfe und Grundsicherung
  1. Antragsverfahren
  2. Widerspruchsverfahren
  3. Klageverfahren
  4. Bedeutung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe