Lebenshilfe Bildung
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Tel: 030. 82 99 98 1482

Hinweis:

Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.

Grafischer Text: damit jeder dazu gehört

Abgrenzung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denen der Pflege

Termin(e)

Dozent: Danah Adolph, Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen in der Behindertenhilfe, Interessierte

Teilnehmerzahl: 18

Kosten: 420 €

Anmeldung:



Die zweitägige Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen der Eingliederungshilfe, die Klient:innen bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen unterstützen und/ oder Sicherheit im Umgang mit dem Eingliederungshilfeträger beim Verweis auf Pflegeleistungen gewinnen möchten. Es werden gemeinsam Argumentationsmöglichkeiten für Situationen erarbeitet, in denen die Eingliederungshilfe mit Verweis auf die Pflege gekürzt werden soll.

Schwerpunkte

Was ist Pflege und welche Leistungen gibt es hierfür? Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über den Ablauf eines Verfahrens auf Pflegeleistungen und lernen die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung im ambulanten Bereich kennen.

  1. Überblick über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, das Verfahren mit den Pflegekassen und die Pflegebegutachtung
  2. Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher (ambulanter) Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistungen mit Schwerpunkt pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Kombinationsleistung, Angebote zur Unterstützung im Alltag/ Entlastungsbetrag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  3. Kurzer Überblick über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und die Behandlungspflege nach dem SGB V

Was ist Eingliederungshilfe und wie wird sie von der Pflege abgegrenzt?

        4. Kurze Einführung in den neuen Behinderungsbegriff, ICF-Orientierung, Teilhabe
        5. Leistungen der Eingliederungshilfe: Soziale Teilhabe, Assistenzleistungen,
            Wunsch und Wahlrecht
        6. Abgrenzung Eingliederungshilfe - Pflege (Aufgaben und Ziele, Argumente für die
            Zuordnung zur EGH)

Methoden
Insbesondere am zweiten Tag besteht die Möglichkeit, ausführlich Fälle zu besprechen, die von Teilnehmer:innen eingebracht werden. Gerne können hierfür bis eine Woche vor dem Termin anonymisierte Hilfeberichte eingereicht werden, bei denen der Träger der Eingliederungshilfe versucht, die Eingliederungshilfe mit Verweis auf die Pflege zu kürzen. Soweit der zeitliche Rahmen es zulässt, können die Berichte in der Fortbildung besprochen werden.