Freiheitsentziehende Maßnahmen
Die Freiheit der Person ist unverletzlich – Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG).
Der Schutzbereich des Art. 2 Abs.2 S. 2 GG, Art. 104 GG umfasst die körperliche Fortbewegungsfreiheit.
Aus der körperlichen Fortbewegungsfreiheit folgt das Recht, jeden beliebigen
Ort aufzusuchen bzw. an einem bestimmten Ort nicht bleiben zu müssen.
Überdies lässt sich aus Art. 2 Abs.2 S. 2 GG nicht nur ein Abwehrrecht der Bürger:innen gegenüber
dem Staat herleiten, sondern auch eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürger:innen.
Dieses grundrechtlich ausgeprägte Recht der Freiheit findet viele Einschränkungen, unter anderem die
freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1631b und 1831 BGB).
Doch welche Voraussetzungen müssen für die rechtssichere Anwendung beachtet werden?
Schwerpunkte
- Der Begriff Freiheit und Entwicklung des Begriffs (Freiheit im Lichte des Grundgesetzes (insb. Selbstbestimmungsrecht) /Freiheit im Lichte des Strafgesetzbuches /Freiheit im Lichte des Bürgerlichen Gesetzbuches)
- Beschränkungen der Freiheit durch Strafgesetzbuch, Landesrecht (PsychKG) oder BGB
- Rechtliche Grundlagen für FEM
› Was sind eigentlich FEM (Praxisbeispiele)
- Voraussetzungen für die Anwendung von FEM mit Genehmigung
- Voraussetzungen für die Anwendung von FEM ohne Genehmigung (Kurzinterventionen / Notwehr, Nothilfe und Notstand)
- Verfahren bei der Beantragung von FEM
- Dokumentationspflichten
› Haftungsfragen
Ziele
- Einblick in Rechtsgrundlagen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Einordnen des Freiheitsbegriffs im rechtlichen Kontext
- Voraussetzungen und Pflichten bei FEM kennen
Methoden
- Input, Arbeit mit Fallbeispielen, Austausch, Diskussion, Fragerunde