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Beratungsangebote für Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend in stationären Einrichtungen Leid erfahren haben

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Die Frist für Anträge endet am 30. Juni 2021.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) hat die Lebenshilfe Berlin die Stiftung Anerkennung und Hilfe vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Sie hilft Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen gelebt haben und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Menschen, die in der ehemaligen DDR bis Oktober 1990 und in der alten BRD bis Ende 1975 betroffen waren, können die Hilfe der Stiftung in Anspruch nehmen.

Die Stiftung unterstützt Menschen, die ihre Kindheit und Jugend in stationären Einrichtungen verbracht haben und dort durch Zwangsmaßnahmen oder Demütigungen gelitten haben. Qualifizierte Beraterinnen und Berater bieten diesen Menschen an, mit den Folgen des Erlebten umzugehen und die schlimmen Erfahrungen zu verarbeiten.

Zu den Folgewirkungen können körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, Traumatisierungen, Verbitterungs- und Hassgefühle, fehlende oder geringe Schulbildung oder frühzeitige Erwerbsunfähigkeit gehören, die Betroffene mit den Expertinnen und Experten der Stiftung Anerkennung und Hilfe besprechen können. Für alle, die in einer stationären Einrichtung gearbeitet haben, ohne den entsprechenden Lohn erhalten zu haben und Beträge in die Rentenkasse zu bezahlen, können mit der Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich beantragen.

Bei der Bearbeitung ist das EJF für die Buchstaben A bis K und die Lebenshilfe Berlin für die Buchstaben L bis Z zuständig.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

https://www.lebenshilfe-berlin.de/de/beratung/anerkennung-und-hilfe/index.php


Informationsbroschüre in Leichter Sprache

Anmeldeformular der Stitung Anerkennung und Hilfe

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