Für jede Familie hält der Alltag Herausforderungen bereit. Die Erziehung und Versorgung eines Kindes mit Behinderung ist oft mit einer aufwändigen Organisation verbunden. Diese zusätzliche Herausforderung kann eine Familie zeitweise überfordern.
In einer solchen Situation soll Familienhilfe beraten und begleiten. Dazu hat die Familie für eine bestimmte Zeit, ein- bis mehrmals pro Woche eine pädagogische Fachkraft an ihrer Seite, die sie zu Hause besucht und in erzieherischen und sozialen Fragen, bei Problemen und in Krisen berät.
Familienhilfe heißt, die Eltern darin zu unterstützen für ihre Kinder präsent sein zu können. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) erfolgt auf Wunsch und Antrag der Familie.
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