Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden.
Folgende Leistungen sieht die Stiftung vor:
Zwei Anlaufstellen in Berlin
In Berlin werden seit August jeweils eine Anlauf- und Beratungsstelle von der Lebenshilfe Berlin und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) im Auftrag des Landes Berlin geführt, an die sich Betroffene oder ihre Vertrauens- und Begleitpersonen bzw. rechtlichen Betreuer bis zum 31. Dezember 2020 wenden können.
Die Berater*innen unterstützen beim Prozess der persönlichen Aufarbeitung der jeweiligen Lebensgeschichte und bei der Beantragung von Leistungen der Stiftung.
Die Zuständigkeit teilen sich die beiden Beratungsstellen
Für Antragsteller*innen, die in Einrichtungen der Lebenshilfe Berlin betreut wurden oder werden, ist aus Neutralitätsgründen die Anlauf- und Bera-tungsstelle des EJF zuständig.
Auf der Seite der Stiftung bekommen Sie auch Informationen in Leichter Sprache.
Anlauf- und Beratungsstelle
bei der Lebenshilfe Berlin
Helene-Weigel-Platz 13
12681 Berlin-Marzahn
Telefon 030 755 49 12-71
Telefon 030 755 49 12-72
Fax 030 755 49 12-75
anerkennung-hilfe-berlin@lebenshilfe-berlin.de
Telefonische Erreichbarkeit :
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 16:00 Uhr
So finden Sie hin:
Anlauf- und Beratungsstelle
beim EJF
Darßer Straße 103
Aufgang A, 2. Etage
13051 Berlin-Hohenschönhausen
Telefon 030 92 90 34-54
Fax 030 92 90 34-28
aub@ejf.de
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
So finden Sie hin: