Aktuelles

Wahlrecht für alle!

12.09.2017

Eine Presse-Information in Leichter Sprache

Christian Specht

Viele Menschen mit Behinderung dürfen nicht
an den Bundes-Tags-Wahlen teilnehmen.

Christian Specht ist Selbstvertreter
im Vorstand vom Verein Lebenshilfe Berlin.

Er protestiert:
Warum haben Menschen mit Behinderung kein Wahlrecht?
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht für alle!

Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In anderen Ländern in Europa dürfen alle Menschen wählen.
Zum Beispiel in Österreich und in den Niederlanden.

Einige Menschen lassen sich nicht gefallen,
dass sie nicht wählen dürfen.

Sie beschweren sich beim Bundes-Verfassungs-Gericht.
Das ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Es passt auf: Gesetze müssen eingehalten werden.

Das Gericht soll entscheiden:
Dürfen Menschen mit Behinderung wählen?

Christian Specht und seine Vorstands-Kollegen
fordern von der Politik:
Alle Menschen müssen wählen dürfen!

Wenn Sie mehr wissen wollen:
Schreiben Sie eine Email an
Christian Specht
Mitglied im Vorstand vom Verein Lebenshilfe Berlin
Eml: chrstnspchtlbnshlf-brlnd

Die Lebenshilfe Berlin setzt sich für Menschen mit Beeinträchtigung ein.
Jeder Mensch soll von Anfang an überall dabei sein können.