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Was ist neu in 2021?

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Fünf Türme mit Geldmünzen (Foto: Kevin Schneider / Pixabay)
Fünf Türme mit Geldmünzen (Foto: Kevin Schneider / Pixabay)

Ein kleines Plus im Geldbeutel bescheren einige Gesetzesänderungen ab Januar 2021.

Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag wird in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) verdoppelt. Bei einem GdB von 100 sind das z.B. 2.840 Euro statt bisher 1.420 Euro. Für Menschen mit den Merkzeichen „Bl“ und „H“ verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro. Außerdem haben alle Menschen mit einem festgestellten GdB von mindestens 20 Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag.

Fahrtkosten-Pauschbetrag
Mit der Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags entfallen individuell ermittelte Fahrtkosten und Einzelnachweise. Für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ gilt ein Pauschbetrag von 900 Euro. Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ können 4.500 Euro pauschal geltend machen.

Pflege-Pauschbetrag
Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr nahezu verdoppelt. Zudem wird bei Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei Pflegegrad 3 von 1.100 Euro gewährt.

Steuerfreibetrag + Solidaritätszuschlag
Der Steuerfreibetrag wird 2021 auf 9.696 € angehoben. Der Solidaritätszuschlag entfällt für Einkommen unter 73.000 € brutto ganz und bis zur Grenze von 109.000 € teilweise.

Kinder- und Elterngeld
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2021 um 15 € pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird von 2.586 auf 2.730 € erhöht, der Betreuungsfreibetrag von 1.320 auf 1.464 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist der Betrag doppelt so hoch. Verbesserungen gibt es auch beim Elterngeld. Eltern von Frühchen haben künftig einen Monat länger Anspruch auf Elterngeld, und für in Teilzeit arbeitende Mütter und Väter erhöht sich die erlaubte Stundenzahl auf 32 pro Woche.

Grundsicherung
Die Regelsätze der Grundsicherung, der Sozialhilfe und des Arbeitslosengelds II steigen ab Januar 2021 in allen sechs Regelbedarfsstufen (RBS). So erhalten Alleinstehende (RBS 1) monatlich 446 € (plus 14 €) und Volljährige in Einrichtungen (RBS 3) nach SGB XII 357 € (plus 12 €). Dadurch werden die Mehrbedarfe etwa bei Merkzeichen G angepasst. Alleinstehende erhalten 75,82 €, Volljährige in Einrichtungen 60,69 €. Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigt von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro; davon werden 51,50 € Anfang 2021 und 103 € im Sommer 2021 gezahlt.

Grundrente
Die lange diskutierte Grundrente für langjährige Beitragszahler wird zum 1. Januar 2021 eingeführt. Die Berechnung ist zwar kompliziert, allerdings muss die Grundrente nicht zusätzlich beantragt werden. Berechtigte Rentenempfänger erhalten den Zuschlag automatisch.

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