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Petition zur Abschaffung des Pflegeparagrafen 43a: Wir machen mit!

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© Lebenshilfe/David Maurer
© Lebenshilfe/David Maurer

Die Lebenshilfe Berlin unterstützt eine von der Lebenshilfe Lüdenscheid initiierte Petition für eine Angleichung der Pflegeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung in besonderen Wohnformen. Auch Sie können sich beteiligen!

Der Paragraf 43a im Sozialgesetzbuch XI besagt, dass Bewohnerinnen und Bewohnern in gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe nur maximal 266 Euro pro Monat als Pflegeleistung zur Verfügung stehen – unabhängig von ihrem festgestellten Pflegegrad. Diese Beschränkung ist auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft ein Teilhabe-Hindernis, da bei Klientinnen und Klienten, die einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, ein Unterschied zwischen häuslicher Pflege und der Pflege in besonderen Wohnformen gemacht wird.

Durch diese Diskrepanz können betroffene Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen sein, ihr vertrautes Lebensumfeld zu verlassen und ins Pflegeheim zu ziehen, da dort ein höherer Anspruch auf Pflegeleistungen geltend gemacht werden kann. Dies steht im Widerspruch zum personenzentrierten Ansatz bei der Bedarfsermittlung, wie es das Bundesteilhabegesetz vorsieht.

Die Vorsitzende der Bundesvereinigung der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, Mitglied des Bundestages, Gerd Ascheid, Landesvorsitzender der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen und Stephan Thiel, Vorsitzender der Lebenshilfe Lüdenscheid fordern deshalb, dass „alle dieselbe Unterstützung erhalten sollen, egal, wo sie leben, und die vorhandene Ungerechtigkeit des Paragrafen 43a durch den Gesetzgeber geändert wird.“

Die Lebenshilfe Berlin schließt sich der Petition an. Denn auch wir finden, dass Menschen mit Behinderung unabhängig davon, wo und wie sie leben, uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten sollen.

Die Petition finden Sie unter folgendem Link:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_02/_22/Petition_131037.html

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