Aktuelles

Die elektronische Patientenakte – Erläuterungen für eine informierte Entscheidung

Vorlesen

Stand: Dezember 2024

Eine Gesundheitskarte schaut aus einem schwarzen Lederetui (Foto: Blickpixel / Pixabay)
Eine Gesundheitskarte schaut aus einem schwarzen Lederetui (Foto: Blickpixel / Pixabay)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist vielen gesetzlichen Versicherten noch unbekannt, obwohl sie bereits seit einiger Zeit verfügbar ist. 

Bislang mussten sich Versicherte aktiv entscheiden und die Einrichtung der Akte veranlassen (sog. Opt-In-Verfahren). Ab 2025 sind gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten standardmäßig eine elektronische Patientenakte einzurichten. Gleichzeitig wird die Verwaltung vereinfacht und die Einsatzmöglichkeiten erweitert. Die Einrichtung erfolgt für aktuell gesetzlich Versicherte und künftig ab Geburt bzw. mit Beginn des Versicherungsverhältnisses.

Hinweis: Erste private Krankenversicherungen haben ebenfalls mit der Einführung der elektronischen Patientenakte begonnen. Versicherte werden rechtzeitig vor der Einführung informiert.

Freiwillige Nutzung

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt weiter freiwillig: Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung zu widersprechen (sog. Opt-Out-Verfahren). Die meisten Krankenkassen haben über die Einrichtung der elektronischen Patientenakte und die Möglichkeit des Widerspruchs bereits in einem Schreiben Ende 2024 informiert.

Vor einem Widerspruch sollte man sich mit den Vor- und Nachteilen der elektronischen Patientenakte auseinandersetzen. Dabei gilt: Es gibt keine festen Fristen. Ein Widerspruch kann jederzeit, auch im Nachhinein erfolgen, selbst dann, wenn die Akte bereits benutzt worden ist. In diesem Fall wird sie dann geschlossen, ein Zugriff dauerhaft deaktiviert.

Widerspruch durch Vertreter:innen

Für minderjährige Versicherte bis 15 Jahren können ihre Eltern als gesetzliche Vertreter:innen Widerspruch einlegen. Für Versicherte, die nicht selbst in der Lage sind zu widersprechen, kann dies durch die rechtliche Vertretung erfolgen, beispielsweise Vorsorgebevollmächtigte oder Rechtliche Betreuungen.

Wichtig: Bei der Ausübung des Widerspruchs im Rahmen der Rechtlichen Betreuung oder einer Vorsorgevollmacht, muss eine entsprechende Befugnis bestehen. Für Rechtliche Betreuung zum Beispiel, wenn Sie den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge haben. Für Bevollmächtigte in der Regel bei einer Generalvollmacht oder wenn Ihnen die Aufgabe der Gesundheitssorge übertragen wurde, speziell die Einsicht und Herausgabe von Krankenunterlagen.

Was steht in der elektronischen Patientenakte?

In der Patientenakte werden unter anderem Befundberichte und Arztbriefe gespeichert. Auch verordnete und eingelöste E-Rezepte sind in einer Medikamentenliste einsehbar. Zukünftig soll aus der Medikamentenliste auch ein Medikamentenplan eingerichtet werden. Dieser enthält dann neben der Auflistung der Medikamente auch weitere Angaben zu Einnahmeempfehlung und Dosierung.

Wichtig: Patient:innen können jederzeit und selbstständig entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer die Daten einsehen darf.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der elektronischen Patientenakte?

Auf die Daten haben nur behandelnde Ärzt:innen Zugriff. Ein zeitlich befristeter Zugang kann nur mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen für maximal 90 Tage. Zudem dürfen Ärzt:innen rechtlich nur Daten verwenden, die im Zusammenhang mit ihrer Behandlungssituation stehen. Sie sind nicht befugt, in Unterlagen „zu stöbern“ oder ohne Zustimmung Daten herunterzuladen.

Zudem können Patient:innen Zugriff und Leserechte auf bestimmte Behandler:innen begrenzen. Damit entscheiden sie jederzeit selbst, welche Befugnisse den jeweiligen Ärzt:innen eingeräumt werden. Sie können so einzelnen Ärzt:innen einen Zugriff insgesamt verweigern, aber auch einzelne Dokumente begrenzen, verbergen oder löschen. Diese Einschränkungen sind in der elektronischen Patientenakte für die Patient:innen sichtbar.

Hinweis: Keinen Zugriff hat dagegen die Krankenversicherung selbst. Sie stellt lediglich die Akte zur Verfügung, der Inhalt bleibt ihr jedoch verborgen.

Wie kann die Patientenakte verwaltet werden?

Patient:innen können die elektronische Patientenakte in einer ePA-APP ihrer Krankenkasse auf digitalen Endgeräten, wie Tabletts oder Smartphones verwalten. Zur Sicherheit müssen Sie den Zugang einmalig verifizieren, anschließend können Sie mit den von Ihnen festgelegten Zugangsdaten die App öffnen und Änderungen vornehmen.

Ebenfalls kann eine Verwaltung auch über das Internet, unabhängig vom jeweiligen Gerät, erfolgen.

Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung. Sie benötigen zusätzlich einen digitalen Personalausweis oder einen PIN der Krankenkasse. In den nächsten Monaten ist eine Verifizierung auch in vielen Apotheken vor Ort möglich.

Ebenfalls werden ausgewählte Apotheken in den nächsten Monaten die Möglichkeit zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte vor Ort anbieten. Damit haben auch Personen, die keinen Online-Zugriff haben, die Möglichkeit der Verwaltung.

Eine Verwaltung kann auch von Vertreter:innen vorgenommen werden. Versicherte können bis zu fünf Vertretungen für die Verwaltung festlegen. Das können etwa Rechtliche Betreuungen oder Bevollmächtigte sein. (Bitte Aufgabenbereiche beachten!)

Was sind Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte kann zu einer erhöhten Patientensicherheit bei der Behandlung beitragen. Bislang mussten Krankenunterlagen zum Beispiel bei Facharztbehandlungen von Patient:innen mitgebracht und von den Praxen eingelesen werden. Nach Medikamenten befragt, wurden diese nicht korrekt benannt oder vergessen. Ärzt:innen konnten sich in solchen Fällen kein vollständiges Gesamtbild machen und so verordnete Medikamente oder Behandlungen nicht ausreichend auf die aktuelle Behandlungssituation anpassen. Mit der Patientenakte können wichtige Informationen einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte eingesehen werden.

Befürchtete Nachteile beruhen vor allem auf schlechten Vorerfahrungen von Patient:innen, etwa immer noch vorhandener Stigmatisierung bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen. Das wird auch durch die Einführung der elektronischen Patientenakte nicht geändert, beruht dies doch zumeist auf veralteten Vorurteilen oder einer mangelhaften Haltung. Patient:innen können trotz dieser bestehenden Risiken jedoch durch eine aktive Selbstverwaltung ihrer Patientenakte und der bewussten Verweigerung oder Berechtigung von Zugriffen, Risiken minimieren und ebenfalls von der elektronischen Patientenakte profitieren.

Wo finde ich weitere gute und verlässliche Informationen?

In Deutschland stellt die Firma Gemantik die elektronischen Patientenakten für alle Krankenkassen zur Verfügung. Auf der Internetseite stellt Gemantik weiterführende Informationen und Erklärvideos zu den wichtigsten Funktionen zur Verfügung:

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

Wencke Pohle

Twitter aktivieren