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Was bleibt – was ist neu in 2026

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Eine Hand bewegt einen digitalen Schieberegler von 2025 auf 2026 (Bild: iStock boonstudio)
Eine Hand bewegt einen digitalen Schieberegler von 2025 auf 2026 (Bild: iStock boonstudio)

Zum Jahreswechsel informiert Wencke Pohle, Referentin für Sozialpolitik im Lebenshilfe Berlin e.V., über Veränderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, beim Kindergeld, bei Steuern, Rente und bei der Rechtlichen Betreuung.

Die Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben stabil. Allerdings steigt der Zusatzbeitragssatz für gesetzliche Krankenkassen auf durchschnittlich 2,9 %. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich auf 5.812,50 € pro Monat, der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450 € pro Monat. Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben auf dem Stand von 2025.

Das Kindergeld steigt um 4 € pro Monat auf 259 € pro Kind. Mit der Frühstartrente erhalten Kinder zwischen 6 und 18 Jahren 10 € pro Monat, die in ein Altersvorsorgedepot einfließen. Mit der Anhebung des Kindergeldes sind ebenfalls Änderungen bei den Kinderfreibeiträgen verbunden.

Der Schwerbehinderten-Pauschbetrag bleibt bei maximal 7.400 € jährlich. Ab 2026 wird die Beantragung durch ein elektronisches Verfahren vereinfacht, was Antragstellung und Bearbeitung deutlich beschleunigen sollen.

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde, die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 € monatlich.

Mit der Aktivrente können Rentner:innen ab 2026 bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Kranken- und Pflegeversicherung sind zu bezahlen.

Das Bürgergeld heißt ab 2026 Grundsicherung.

Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Rechtliche Betreuer:innen erhöht sich auf 450 €. Dafür fällt der bisherige Inflationsausgleich weg. Im Gegensatz zu 2025 erhalten sie daher 1 € mehr jährlich. Gleichzeitig gibt es im Betreuungsrecht Änderungen bei der Schlussrechnung und den Schlussberichten am Ende einer Betreuung. Diese werden vereinfacht. So ist die Schlussrechnung nur noch bei einem Betreuerwechsel notwendig. Der Schlussbericht wird durch eine kurze Schlussmitteilung ersetzt.

Im Bereich der Pflege sind zum Jahresbeginn Änderungen zu erwarten. Nach einer Einigung von Bund und Ländern in der Kalenderwoche 51 müssen nur noch der Bundesrat und der Bundestag zustimmen. Bei der Verhinderungspflege sollen Leistungen nur für das laufende und das vorherige Jahr abgerechnet werden. Bislang war dies für 4 Jahre möglich. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5, die Pflegegeld erhalten, sollen nur noch 2, statt bisher 4, Beratungstermine nachgewiesen werden müssen. Auf Wunsch der Pflegebedürftigen können zwei weitere Besuche in Anspruch genommen werden. Weiter kann Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalten bis zu 8 Wochen, statt bisher 4,  weitergezahlt werden.

Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 58 € auf 63 € pro Monat.

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