Jeder Mensch hat das Recht, über sein Leben selbst zu bestimmen.
Menschen mit geistiger Beeinträchtigung natürlich auch.
„Wo und wie möchte ich wohnen?“
Das sollen sie selbst bestimmen.
Das steht in der UN-Behinderten∙rechts∙konvention.
Das steht im Bundes∙teilhabe∙gesetz
Das muss im Wohn∙teilhabe∙gesetz von Berlin gut geregelt sein.
Wir haben Menschen mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung aus verschiedenen Wohn∙einrichtungen befragt.
Sie haben erzählt, was sie brauchen.
Und wo es Schwierigkeiten gibt.
Es wurde deutlich: Oft funktioniert Mitbestimmung noch nicht gut.
Das muss sich ändern.
Unser Grundsatz∙papier „Mitbestimmung im Wohnen“ erklärt die Probleme.
Und gibt Handlungs∙empfehlungen, wie sich das ändern kann.
Wichtige Themen im Grundsatz∙papier:
Das Grundsatz∙papier zeigt, wie Politik und Verwaltung und Leistungs∙erbringer das Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung verbessern können.
> Hier können Sie das Grundsatz∙papier lesen
> Hier können Sie das Grundsatz∙papier in Leichter Sprache hören