Die Lebenshilfe BAB gGmbH ist ein sozialer Träger und begleitet Menschen mit Beeinträchtigung jeden Alters berlinweit auf ihrem individuellen Weg in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Mit unserer Arbeit fördern wir Inklusion. Wir unterstützen darüber hinaus auch die Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung in Fragen der Erziehung, bei der Bewältigung des Alltags sowie beim Umgang mit Barrieren und Herausforderungen. Die Grundlage unserer Arbeit bilden die Sozialgesetzbücher VIII und IX.
Unsere Stärke ist Vielfalt. Daher arbeiten wir bei der Lebenshilfe BAB in einem multiprofessionellen und diversen Team aus Fachkräften mit einem pädagogischen oder psychologischen Fach- oder Hochschulabschluss. Unsere Mitarbeitenden sind fest angestellt.
Unsere Arbeit findet ambulant statt in verschiedenen Formaten. So kann die Förderung, Begleitung und Unterstützung sowie die Beratung im Einzel- oder Gruppensetting stattfinden. Die konkreten Angebote orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen, Ressourcen und Stärken unserer Klient:innen. Die Ziele werden gemeinsam definiert, indem die Sichtweisen und Meinungen aller beteiligten Personen gehört und mit einbezogen werden (systemische Sichtweise).
Die Lebenshilfe BAB verfügt berlinweit über verschiedene Standorte mit Räumlichkeiten zur Förderarbeit. Diese sind mit zahlreichen Fördermaterialien ausgestattet, u.a. für die Bereiche Trisomie 21, komplexe Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung oder Hörbehinderung.
Die Mitarbeitenden der Lebenshilfe BAB setzen sich sowohl in Fachteams, Praxisberatungen und Supervisionen, als auch in Fortbildungen mit ihrer Arbeit, aktuellen Themen und wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinander und entwickeln sich so stets weiter.
Wir schreiben TEILHABE groß. Alle Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Und so sollen selbstverständlich auch alle unabhängig von ihrer Beeinträchtigung teilnehmen können an (Aus-)Bildung und dem Arbeitsleben, sowie ohne Barrieren Kultur- und Freizeitangebote wahrnehmen und im sozialen Miteinander ihren Platz haben. Wir bieten die von ihnen gewünschte Unterstützung, die ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Wir unterstützen junge Menschen:
• selbstbestimmt zu leben,
• wirksam und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben,
• Benachteiligungen zu überwinden bzw. diesen entgegenzuwirken,
• bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten,
• bei der Entwicklung von Lösungen für ihre Herausforderungen.
Unsere pädagogischen und psychologischen Fachkräfte besuchen die Klient:innen zu Hause, zum Teil auch in der Schule oder in der Kita. Die Förderung der Kinder und die Beratung der Eltern finden ambulant statt.
Das Angebot der Eingliederungsförderung/Eingliederungshilfe können Leistungsberechtigte nach Sozialgesetzbuch IX §112 und §113 bzw. Sozialgesetzbuch VIII § 35a in Anspruch nehmen.
Das Betreute Einzelwohnen (BEW) gewährt volljährigen Menschen mit Beeinträchtigung, die Anspruch auf Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch IX §113 haben, eine umfassende Begleitung und Beratung.
In der ambulanten Eingliederungshilfe unterstützen wir junge Erwachsene mit Beeinträchtigung auf dem Weg in ein Leben mit möglichst weitgehender Selbstbestimmung und Selbständigkeit. Dabei begleiten wir beim Übergang ins Arbeitsleben, beim Kontakt mit Ärzten und Behörden, bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen und Zukunftsplänen oder bieten Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform. Unsere Angebote des Betreuten Einzelwohnens und der ambulanten Eingliederungshilfe gelten für junge Erwachsene, die sich in einer Übergangszeit befinden und meistens noch bei den Eltern wohnen.
Ziele der Hilfen sind der Erwerb lebenspraktischer und sozialer Fähigkeiten sowie vorbereitende Maßnahmen für eine selbstständige Lebensgestaltung.
Familien, in denen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung leben, haben oftmals besonderen Unterstützungsbedarf. Die zusätzlichen Bedarfe der Kinder/Jugendlichen können die gesamte Familie vor Herausforderungen stellen.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe berät und unterstützt daher Eltern, insbesondere rund um den Umgang mit den Beeinträchtigungen der Kinder/Jugendlichen sowie den Behinderungen, die durch Barrieren in der Umwelt entstehen können (z.B. keine geeignete Kita, Schule, Therapie vorhanden). Wenn in Familien zusätzlich andere Schwierigkeiten und/oder Konflikte hinzukommen und Problemlösungs-Strategien oder Ressourcen fehlen, kann daraus eine Krise erwachsen. In solchen Lebenslagen berät und unterstützt die Sozialpädagogische Familienhilfe mit einer allparteilichen und neutralen Haltung. Dabei setzt die Beratung immer an den Ressourcen, Kompetenzen und Zielsetzungen der Familienmitglieder an.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 Sozialgesetzbuch VIII richtet sich insbesondere an Familien mit:
• Hörbeeinträchtigungen,
• Kindern und Jugendlichen mit einer Trisomie 21,
• Kindern und Jugendlichen mit einer komplexen Behinderung,
• Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum,
• mit komplexen Bedarfen als Clearing.
Eine sozialpädagogische Familienhilfe kann beim zuständigen Jugendamt des jeweiligen Bezirkes beantragt werden. Umfang und Inhalt der Hilfe werden je nach Bedarf in einer Hilfekonferenz gemeinsam mit Familie, Träger und Jugendamt vereinbart.
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung können in der sozialen Gruppenarbeit gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung erleben. Gemeinsame Erlebnisse steigern die kommunikativen Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen und die Beziehungsfähigkeit. Die Kinder und Jugendlichen profitieren vom Wissen der anderen, entdecken neue Sichtweisen und erweitern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten. Im geschützten Rahmen können sie soziale Regeln und Verhaltensweisen einüben und Kompromissbereitschaft entwickeln. Die Gruppe trifft sich einmal wöchentlich für vier Stunden. Zwei sozialpädagogische Fachkräfte leiten die Kinder und Jugendlichen an.
Der Austausch mit den Eltern gehört selbstverständlich dazu und ist ein unverzichtbarer Bestandteil für das Gelingen der Arbeit.
Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit findet im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII §29 statt.
Die Helferinnen und Helfer unterstützen, betreuen und begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit kognitivem Unterstützungsbedarf zu Hause, bei Freizeitbeschäftigungen und zu Terminen.
Die Begleitung fördert die Kinder und Jugendlichen und hilft dabei, Familien stundenweise zu entlasten.
Das Betreuungsangebot nach Sozialgesetzbuch XI § 45b wird von der Kranken-/ Pflegekasse als Leistung anerkannt. Mit einem Pflegegrad stehen z.B. hierfür 125€ monatlich zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Familienunterstützung/zum Helfer:innenkreis
Wir bieten Kindern und Jugendlichen mit Hörbehinderung oder einer Sprachentwicklungs-störung eine individuelle Förderung des Sprachvermögens und die Unterstützung bei der Entwicklung ihrer kommunikativen Fähigkeiten an. Dabei wird auch an der Akzeptanz ihrer Hörbeeinträchtigung gearbeitet und eine für sie gut passende Kommunikationsform entwickelt.
Unsere Fachkräfte verfügen über umfangreiche pädagogische Erfahrungen, über Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG).
Die Förderangebote orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen und Stärken schwerhöriger und tauber Kinder und beziehen auch Personen ein, die aufgrund einer anderen Behinderung die Lautsprache nur schwer erlernen können und daher eine gebärdensprachliche oder audio-visuelle Förderung brauchen.
Förderinhalte: Wortschatzvermittlung, Förderung von Mundmotorik und Artikulation, Vermittlung von Grammatik und Satzbau, Kommunikationsstrategien, Einsatz von Zeigegesten, Piktogrammen und Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Unsere Fachkräfte unterstützen zudem Familien, in denen ein Familienmitglied eine Hörbeeinträchtigung hat, beim Umgang mit dieser Einschränkung. Sie fördern die Kommunikation zwischen hörenden und nichthörenden Familienmitgliedern und helfen beim Finden geeigneter Beratungsstellen und Institutionen etc.
Mehr Informationen zur Einzelfallhilfe bei einer Hörbehinderung.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Autismus-Spektrum können durch unsere Fachkräfte Autismus-spezifische Förderung erhalten. Die Beratung der Eltern ist Bestandteil unserer Arbeit.
Unsere Förderangebote orientieren sich an den Interessen und Ressourcen der jungen Menschen. Wir motivieren die Kinder/Jugendlichen bei der Auseinandersetzung mit Lernanforderungen. Das 1:1-Setting ermöglicht eine sehr individualisierte, behutsame und angemessene Förderung. Dabei passen wir Arbeitsmaterialien und Methoden an die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen an.
Wir vernetzen uns mit anderen beteiligten Einrichtungen und Institutionen (u.a. Kitas, Schulen und Therapeut:innen). Dadurch gewährleisten wir eine möglichst einheitliche Förderung und die Generalisierung von neuen Förderinhalten. Mit einem solchen Lernumfeld werden die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen dabei unterstützt, ihr Entwicklungspotential zu entfalten.
Unsere Fachkräfte arbeiten mit unterschiedlichen Methoden, um die Kinder in ihren Ressourcen zu stärken, z.B. werden mit TEACCH Alltags- und Lernsituationen strukturiert und visualisiert. Mit dem Bilder-System PECS oder mit gebärdenunterstützter Kommunikation wird das Kind befähigt, Wünsche zu äußern, Entscheidungen zu treffen und sich mitzuteilen. Soziale Lerngeschichten, Methoden zur Förderung emotionaler Kompetenzen und Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen ergänzen das Repertoire.
In der Familienhilfe werden Sorgeberechtigte dabei unterstützt, geeignete Schulen, Kitas und therapeutische Maßnahmen zu finden sowie die Förderung ihrer Kinder in den Alltag zu integrieren.
1. Mehr Informationen zur Unterstützung bei Autismus
2. Mehr Informationen zur Tagesgruppe Autismus-Spektrum
3. Mehr Informationen zur Beratungsstelle Autismus-Spektrum
Wir bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit komplexer Beeinträchtigung Förderung, Beratung und Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft an. Unser Leistungsspektrum beinhaltet intensive Einzelförderung, spezifische Beratung und Unterstützung der Eltern im Rahmen von ergänzender Familienhilfe und Unterstützung für Geschwisterkinder. Dazu gehört auch die Vernetzungsarbeit mit anderen fachspezifischen Diensten.
Unsere Fachkräfte nutzen u.a. Methoden der Basalen Stimulation, Unterstützten Kommunikation (mit und ohne technische Hilfsmittel), Sensorischen Integration, Psychomotorik, Wahrnehmungsförderung sowie musikalische und gestalterisch/kreative Angebote mit vielfältigen Materialien.
Das 1:1-Setting ermöglicht eine sehr individuelle Förderung. Unsere Fachkräfte orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Stärken der jungen Menschen. Zentrale Aspekte sind dabei die Förderung von Selbstwirksamkeitserfahrungen der Klient:innen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie eine hohe Wertschätzung des jungen Menschen und seiner Angehörigen.
Die Fachkräfte des Fachbereichs komplexe Beeinträchtigung unterstützen Familien beim Abbau von Barrieren, beim Finden einer geeigneten Kita und Schule sowie therapeutischer Angebote und bei der Integration von Fördermethoden in den Alltag etc.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Trisomie 21 können eine auf sie zugeschnittene Förderung erhalten. Syndromspezifisch wird auf die Aufmerksamkeitsspanne, die Muskelhypotonie, Besonderheiten im Verhalten und Verarbeitung der Lernprozesse geachtet.
Die Förderangebote orientieren sich an den speziellen medizinischen Herausforderungen, Lernbesonderheiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen, um ein zielgerichtetes und strukturiertes Lernsetting zu erreichen und zu erhalten.
Das 1:1-Setting ermöglicht eine sehr zugewandte Förderung. Je nach Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen werden verschiedene Bereiche spezifisch gefördert:
Für unsere verschiedenen Arbeitsfelder in der Eingliederungs- und Familienhilfe suchen wir u.a. Erzieher:innen, Heilpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Sonder- oder Rehabilitationspädagog:innen.
Entsprechende Fachlichkeit kann auch durch mehrjährige Erfahrung oder besondere Kenntnisse nachgewiesen werden, z.B. Braille, DGS, LBG, TEACCH, PECS.
In der Lebenshilfe BAB erwartet Sie ein vielfältiges sowie abwechslungsreiches Aufgabenfeld: Sie arbeiten in der Beratung und Betreuung der Klient:innen sowohl eigenverantwortlich als auch eng in Kooperation mit Teamkolleg:innen und Leitungskräften zusammen. Sie profitieren dabei von flexiblen Arbeitszeiten und einem wertschätzenden Klima.
Die BAB zeichnet sich durch flache Hierarchien sowie zahlreiche Mitgestaltungsmöglichkeiten in Gremien und Arbeitsgruppen aus.
Im fachlichen Austausch und regelmäßigen Fallbesprechungen stehen Ihnen Leitungskräfte mit Ihrer Expertise zur Seite. Die Arbeit in der Lebenshilfe BAB ist geprägt von einer systemischen Grundhaltung: Die Wertschätzung und Achtung unterschiedlicher Lebensentwürfe sind für uns selbstverständlich. Jede Intervention soll möglichst ressourcen- und lösungsorientiert erfolgen.
Transparenz hat für die Lebenshilfe BAB gGmbH einen hohen Stellenwert. Wir möchten das Vertrauen in unsere Organisation und unsere Arbeit nachhaltig stärken. Die Lebenshilfe BAB gGmbH unterstützt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland und hat sich der Initiative angeschlossen.
Ein Ziel der Initiative ist, dass die Organisationen einheitliche Angaben zu Satzung, Namen der Entscheidungsträger, Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur veröffentlichen.
Wir haben uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft freiwillig verpflichtet, die nachstehenden Informationen der Öffentlichkeit auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Lebenshilfe BAB Beratung und ambulante Betreuung gGmbH | Innsbrucker Str. 37 | 10825 Berlin I Gründungsjahr: 2002
2. Gesellschaftsvertrag und Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Lebenshilfe BAB gGmbH ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I (Steuernummer 27/028/31563) vom 17.01.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
4. Die Entscheidungsträger:innen
Geschäftsführerin:
Ana-Maria Stuth
Gesellschafter:
Lebenshilfe gGmbH
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Zum Stichtag 31.12.2023 waren 76 festangestellte Mitarbeiter:innen bei der Lebenshilfe BAB gGmbh beschäftigt.
7./8. Angaben zur Mittelherkunft und zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftliche Verbindungen:
Zur aktuellen Übersicht der Gesellschaften und Tochterunternehmen.
10. Namen von natürlichen und juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10% unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Die Leistungsentgelte vom Bezirksamt Mitte, Sozialamt sowie vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziale Dienste machen mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen aus. Es gibt keine weiteren juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen beträgt. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet.
Lebenshilfe Beratung und ambulante Betreuung gGmbH
Innsbrucker Straße 37
10825 Berlin
Telefon 030. 59 00 317-11
Fax 030. 59 00 317-16
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Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag:
9 - 14 Uhr
Freitag: 9 - 13 Uhr
Geschäftsführung:
Ana-Maria Stuth
Telefon 030. 59 00 317-17
ana-maria.stuth
@lebenshilfe-bab.de
Organigramm der Lebenshilfe Beratung und ambulante Betreuung gGmbH
Pädagogische Leitungen:
Marie-Luise Meyer
Pädagogische Leiterin für Eingliederungsförderung, Familienhilfe, Hörbeeinträchtigung
Telefon 030. 59 00 31 72 10
mrlsmyrlbnshlf-brlnd
Schnellerstraße 108
12439 Berlin
Frank Mundt
Pädagogische Leitung für Eingliederungsförderung, Familienhilfe
Tel. 030. 41 95 94 94
Fax 030. 41 95 76 56
frank.mundt@
lebenshilfe-bab.de
Steglitzer Damm 5a
12169 Berlin
Sebastian Remde
Pädagogische Leitung für Betreutes Einzelwohnen
Telefon 030. 59 00 31 72 11
sebastian.remde@
lebenshilfe-bab.de
Schnellerstraße 108
12439 Berlin
Anika Maurer
Pädagogische Leitung für die Tagesgruppe ASS, Eingliederungsförderung, Familienhilfe
Telefon 030. 59 00 317 12
anika.maurer@
lebenshilfe-bab.de
Innsbrucker Straße 37
10825 Berlin
Nicole Turke-Wittwer
Pädagogische Leitung für Betreutes Einzelwohnen, Hörbeeinträchtigung
Telefon 030. 59 00 317 221
Fax 030. 59 00 317 229
ncltrk-wttwrlbnshlf-bbd
Ramlerstraße 13
13355 Berlin
Antje Neumann
Koordination für Betreutes Einzelwohnen
Telefon 01525. 63 22 261
antje.neumann@
lebenshilfe-bab.de
Schnellerstraße 108
12439 Berlin
Verkehrsanbindung:
S4, S45, S46 Innsbrucker Platz
U4 Innsbrucker Platz
Schöneweide
Schnellerstraße 108
12439 Berlin
Mitte-Wedding
Ramlerstraße 13
13355 Berlin
Steglitz-Zehlendorf
Steglitzer Damm 5a
12169 Berlin
Tempelhof-Schöneberg
Innsbrucker Straße 37
10825 Berlin